Infos zur CO2-Steuer

Der Ausstoß des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid soll deutlich sinken. Muss er auch, wenn Deutschland bis 2045 das Ziel einhalten und klimaneutral sein will. Damit wir sparsamer mit Energie umgehen, wird hoher Verbrauch stärker belastet – und zwar mit einer Abgabe auf CO2-Emissionen von fossilen Brennstoffen. Wieso es diese Abgabe gibt und was es für unsere Mitglieder bedeutet, fassen wir zusammen.

Was ist der CO2-Preis?
Seit Januar 2021 gilt der CO2-Preis oder auch umgangssprachlich die „CO2-Steuer“, eine Abgabe für den Energieverbrauch von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas als Teil des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung. Das Gesetz, das diese Bepreisung von Kohlenstoffdioxid regelt, ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das Prinzip: Je mehr Ausstoß von klimaschädlichem CO2, desto mehr muss bezahlt werden.

Wieso brauchen wir eine CO2-Abgabe?
Sie soll helfen, die Klimaziele zu erreichen und Treibhausgase zu verringern. Mit der CO2-Steuer wird klimafreundliches Verhalten belohnt, also etwa der Kauf von E-Autos oder der Einbau von Wärmepumpen und Solarthermie. Das eingenommene Geld wird in Maßnahmen zum Klimaschutz investiert und soll auch zu Entlastungen bei den Bürgern führen, etwa beim Strompreis.

Was bedeutet das für Mieter?
Bisher haben Mieter die Kosten der CO2-Bepreisung allein getragen. Seit 2023, also mit der Abrechnung 2023 im kom-menden Jahr, werden diese Kosten aufgeteilt. Nach einem Stufenmodell sollen Mieter entlastet und Vermieter beteiligt werden – je nach energetischem Zustand eines Gebäudes. Damit will man fördern, dass mehr Vermieter Immobilien energetisch sanieren. Das Ganze regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Je schlechter das Gebäude und somit die Wohnung gedämmt ist, desto höher ist der Anteil des Vermieters – bis zu 95 Prozent. Bei einem Hocheffizienzhaus mit niedrigem Energieverbrauch zahlt der Mieter alles.

… und Vermieter?
Vermieter sind für die Jahresabrechnung 2023 verpflichtet, die CO2-Steuer anteilig zu tragen. Wir informieren Sie darüber, wie das funktioniert und was Mitglieder machen können, die eine Abrechnung von uns bekommen oder auch einen eigenen Vertrag mit einem Gasversorger haben.

Was tun, wenn ich die Abrechnung von der WGW bekomme?
Wer die Heizkosten-Abrechnung von der WGW bekommt, muss nicht aktiv werden. Das betrifft die Mehrheit der WGW-Wohnanlagen. Im Laufe des Jahres 2024 erhalten diese Mitglieder die Abrech-nung von uns per Post. Die CO2-Kosten und die Verteilung werden darin transparent ausgewiesen.

Und wie sieht es aus, wenn ich einen eigenen Gasvertrag mit einem Anbieter habe?
Sind Sie Selbstversorger in Sachen Heizung und Warmwasser, haben also einen eigenen Gasvertrag mit einem Anbieter? Diese Mitglieder können uns für die Berechnung des Vermieter-Anteils der CO2-Kosten alle Informationen des Verbrauchs- und Abrechnungszeitraums ab dem 1. Januar 2023 senden: Nach Erhalt der Rechnung der Heiz- und Warmwasserkosten des Anbieters am besten so schnell wie möglich. Das erleichtert uns die Bearbeitung.
Wir benötigen Folgendes: Ihre persönlichen Kontaktdaten und die verbrauchsabhängigen Daten sowie eine Kopie der Abrechnung des jeweiligen Gasversorgers. Grund dafür sind Umrechnungs- und Emissionsfaktoren, die wir zur Berechnung brauchen.
Schicken Sie uns diese Infos entweder per Post oder E-Mail an
info@gartenstadt-wandsbek.de

Je besser ein Haus gedämmt ist, desto weniger CO2-Steuer zahlt der Vermieter, wie hier bei unserer 2023 energetisch modernisierten Wohnanlage in der Von-Graffen-Straße 15 A-D in Borgfelde. Das Haus wurde gedämmt und im Dachgeschoss wurden sieben neue Wohnungen gebaut.
Foto: Hermann Jansen

Lust auf eine Reise?

Unsere Mitglieder können auch Gästewohnungen in anderen Städten buchen. Möglich macht das die bundesweite Kooperation von Wohnungsbaugenossenschaften. 70 davon bieten Gästewohnungen auch für andere Mitglieder an. Günstig übernachten können Sie dadurch in 154 Wohnungen deutschlandweit – ob in Eckernförde, Koblenz oder Waren an der Müritz. Buchen kann man bei der jeweiligen Genossenschaft. Wollen Sie lieber eine Stadt wie Berlin oder an den Strand?
Schauen Sie doch mal in den Online-Katalog. 

Lüften beugt Schimmel vor

Die Energiepreise steigen, viele drehen die Heizung runter. Doch leider steigt damit das Risiko für Schimmel in der Wohnung. Um auf dem neuesten Stand zu sein, hat die WGW Johannes Zink für ein Mitarbeiter-Seminar zum Thema „Schimmel vermeiden“ engagiert. Unseren Mitgliedern gibt der Energieberater und Bauphysiker einige Tipps, wie man dabei auch noch Energie sparen kann.

Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?
Johannes Zink: „Schimmelpilze können sich ansiedeln, wenn an einer Oberfläche für längere Zeit eine stark erhöhte Feuchtigkeit herrscht. In der kalten Jahreszeit ist das an den kühlsten Stellen der Außenwände sehr leicht der Fall, sobald eine erhöhte Wohnfeuchte vorliegt.“

Was bedeutet stark erhöhte Feuchtigkeit?
Johannes Zink: „Als Richtwert kann man sagen: Etwa im Winter und in Altbauten ist die Feuchtigkeit stark erhöht, wenn man bei zirka 20° Celsius in der Wohnung über 50 Prozent relative Feuchte hat. Normal dagegen sind in den kalten Winterwochen mit Frost und etwa 20° Celsius rund 40 Prozent und im Herbst bis zu 60 Prozent. Bei abgesenkten Temperaturen von 16 bis 18°Celsius erhöhen sich diese zulässigen Werte je um etwa zehn Prozent relative Feuchte.“

Gibt es Feuchtigkeit nur im Bad oder in der ganzen Wohnung?
Johannes Zink: „Erhöhte Wohnfeuchte betrifft immer die gesamte Wohnung. Dort, wo sich Menschen aufhalten, steigt die Luftfeuchtigkeit automatisch. Beim Atmen geben Mensch und Tier Feuchtigkeit ab. Sie entsteht ebenfalls im Bad, aber auch beim Kochen und Wäsche trocknen.“

Wie lässt sich Feuchtigkeit verringern?
Johannes Zink: „Zum einen durch Vermeiden: Wäsche sollte möglichst nur im Trockenkeller, auf dem Dachboden oder Balkon getrocknet werden. Zum anderen durch regelmäßiges Lüften. Das bedeutet, mindestens drei- bis viermal am Tag, mindestens morgens vor der Arbeit, abends und vorm Schlafengehen. Zusätzlich auch immer nach dem Kochen und Duschen, weil dann eine hohe Feuchtemenge direkt nach draußen abgeführt werden muss. Durchzug ist nicht erforderlich. Es genügt, Fenster oder Balkontür im Winter für maximal fünf Minuten weit zu öffnen – im Frühling und Herbst 10 bis 15 Minuten. Kippfenster sind dagegen großer Unfug, weil der Lüftungseffekt nicht ausreicht und es viel Energie verschwendet.“

Was kann man tun, wenn man tagsüber außerhalb arbeitet? Mehrfach am Tag Querlüften ist dann nicht möglich.
Johannes Zink: „Doch. Nach dem Aufstehen lüfte ich gründlich. Wenn ich heimkomme, lüfte ich erneut gründlich. Und spät am Abend vorm Schlafengehen folgt die letzte Stoßlüftung. Nach Duschen oder Kochen sowieso. So habe ich nicht nur erstklassige Luftqualität, sondern nie Schimmel in der Wohnung.

Muss man beim Lüften die Heizung abdrehen?
Johannes Zink: „Wenn es sehr kalt ist und der Heizkörper dann beim offenen Fenster sofort hochheizen würde, sollte man auf jeden Fall die Thermostate runterdrehen. Aber ohnehin ist es ratsam, wenn man noch ein klein wenig Energie sparen will. Jedoch darf man danach das Hochdrehen nicht vergessen.“

Warum darf man die Heizung nicht auf „Sternchen“ oder Null drehen, etwa während der Arbeitszeit oder im Urlaub?
Johannes Zink: „Weil besonders in älteren Gebäuden die Wände schnell auskühlen und – im Vergleich zu einer konstanten Beheizung – dann mehr Energie erforderlich ist, um sie wieder aufzuheizen. Das kostet mehr Geld. Häufiges, starkes Auskühlen und Aufheizen erhöht ebenso das Schimmelrisiko.“

Was ist die optimale Temperatur?
Johannes Zink: „In der Regel sollten die Thermostate auf Stellung 3 stehen, etwa 20 Grad Celsius, und nach Bedarf maximal auf 2 reduziert werden. Dies bedeutet etwa 16 Grad Celsius und sollte im Normalfall nicht unterschritten werden. Auch Küchen, Bäder und ungenutzte Zimmer müssen mindestens mit 16 Grad temperiert bleiben. Dabei sollten aber die Türen geschlossen werden. So lässt sich Schimmel vermeiden und Energie sparen.“

Foto: WGW

Mehr Wohngeld

Zum 1. Januar 2023 tritt die Reform des Wohngeldes in Kraft, das Wohngeld-Plus-Gesetz. Mehr Menschen mit geringem Einkommen, etwa zwei Millionen Haushalte, sind dann anspruchsberechtigt, da die Einkommensgrenzen angehoben werden. Zusätzlich wird das Wohngeld deutlich erhöht und enthält künftig eine dauerhafte Heizkostenpauschale, die von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängt.

Wussten Sie, dass aktuell nur etwa die Hälfte der eigentlich Berechtigten in Deutschland einen Mietzuschuss durch Wohngeld in Anspruch nehmen? Scheuen Sie sich bitte nicht, diese finanzielle Hilfe zu beantragen, auf die Sie gesetzlich ein Recht haben. Und prüfen Sie, ob die Stadt Hamburg Ihnen und Ihrer Familie mit einem Wohnkostenzuschuss unter die Arme greifen kann.

Noch ein Tipp: Prüfen Sie noch dieses Jahr erneut Ihren Wohngeldanspruch, denn bis Ende Dezember 2022 wird sogar ein einmaliger Heizkostenzuschuss gezahlt. Dafür muss der Antrag vor dem 31. Dezember 2022 schriftlich bei Bezirksamt eingereicht werden.

Infos zum Wohngeld gibt es unter www.hamburg.de/wohngeld (siehe QR-Code unten). Dort finden Sie den Wohngeldrechner sowie den Antrag, den Sie noch im Dezember beim jeweiligen Bezirksamt einreichen können.

Lassen Sie sich helfen und nutzen Sie den Mietzuschuss, der Ihnen zusteht.

Foto: WGW